Einmal im Jahr ist sie fällig und von nur wenigen wird sie heiß erwartet: die Steuererklärung. In der Hoffnung, eine schöne Geldsumme vom Finanzamt zurückzuerhalten, wird sie eingereicht – doch immer wieder passieren dabei unangenehme Fehler, die auch das Risiko von teuren Nachzahlungen mitziehen, sofern das Finanzamt den Fehler bemerkt.

So gut wie alle Erträge müssen angegeben werden

Bei der Steuererklärung geht es letztendlich nur darum, möglichst viel abzusetzen. Dabei kann manches vergessen werden, was relevant ist. Sie vergessen beispielsweise die Reinigung von Arbeitskleidung, Kosten der Rechtschutzversicherung bei der Arbeit, Bewirtungskosten von Geschäftsessen oder anderes. Das ist ärgerlich und mindert die mögliche Rückzahlung vom Finanzamt. Schlimmer ist es jedoch, wenn nicht alle Erträge angegeben werden. Denn dann kommt unterm Strich schlicht eines heraus: Steuerhinterziehung. Wann eine Einkommensteuererklärung überhaupt gemacht werden muss, erklärt das Portal der Arbeiterkammern Österreich. Und ob dann gewollt oder nicht, wer nicht alle relevanten Erträge versteuert, riskiert hohe Geldstrafen von einem Vielfachen der nicht angegebenen Beträge.

Welche Erträge sind in der Erklärung relevant?

Wenn Sie zu den Sparern gehören, zählen zum Beispiel Zinsgewinne zu den anzugebenden Erträgen, wobei die richtige Brutto-Versteuerung dieser gar nicht schwer ist: Sie kommen auf dem entsprechenden Bogen der Steuererklärung einfach in das Feld 861 (“Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten/Ausländische Kapitaleinkünfte”). Ähnliche Felder sind für weitere Erträge vorgesehen, die ebenfalls versteuert werden müssen. Das sind generell alle Einkünfte, bis auf wenige Ausnahmen wie Sozialleistungen (Einkommen aus Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld, Fortbildungsgeld, Mutterschaftsgeld, …). Allerdings können diese, auch wenn sie nicht direkt versteuert werden, individuelle Auswirkungen auf die anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben (Progression).

Tipp: Wer weitere Hilfe benötigt, kann für ein hilfreiches Tutorial zur Einkommenssteuererklärung Moneyou online besuchen.

Die richtigen Ausgaben verrechnen

Wie eingangs schon erwähnt, sollten auch unbedingt alle relevanten Ausgaben zur Steuerminderung herangezogen und geltend gemacht werden. Dazu gehören Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Umzugskosten, Pendelkosten und weitere, gar scheinbar banale Aufwendungen. Eine genaue Aufteilung und weitere Steuerinfos gibt an dieser Stelle der Finanz-Blog Österreich. Sofern am Ende eine bestimmte Summengrenze, vorgegeben von der Steuerreform, unterboten wird, entscheidet sich, wie viel Sie wiederbekommen oder nachzahlen müssen. Die Steuertarife wurden 2015/2016 sogar nach unten angepasst. Von daher wünsche ich gutes Gelingen mit der nächsten Steuererklärung.

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